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Pressearchiv 2005

Hamburg, den 10.06.2005

Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Evangelische Stiftung Alsterdorf und BSF vereinbaren Ausbau der ambulanten Hilfen

Die Evangelische Stiftung Alsterdorf (ESA) und die Behörde für Soziales und Familie (BSF) haben sich auf eine zukunftsweisende Vereinbarung zur Weiterentwicklung des Hamburger Hilfesystems für Menschen mit Behinderungen verständigt. Wesentliches Element der Zielvereinbarung ist der Ausbau der ambulanten Dienstleistungen im Angebotskatalog der Stiftung. Vereinbart wurde, für 400 Klientinnen und Klienten, die bislang stationär in Einrichtungen der Stiftung untergebracht waren, ambulante Versorgungsstrukturen auszubauen. Die Vereinbarung schafft der Evangelische Stiftung Alsterdorf Planungssicherheit für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Mit der Vereinbarung leistet die Evangelische Stiftung Alsterdorf einen wichtigen Beitrag, die Qualität und Leistungsfähigkeit der Hilfen für behinderte Menschen zu wahren und fortzuentwickeln. „Mit der geschlossenen Vereinbarung kann die Stiftung ihre bereits begonnenen Konzepte zur Auflösung klassischer Heimstrukturen fortführen“, erläutert Wolfgang Kraft, Alsterdorfer Vorstand für die Behindertenhilfe.  Schon seit mehreren Jahren vertritt die Evangelische Stiftung Alsterdorf federführend in der deutschen Behindertenhilfe das Prinzip ‚Community Care’. Gemäß diesem Prinzip sollen Menschen mit Assistenzbedarf soviel Eigenständigkeit und Teilhabe an der Gesellschaft erreichen wie nur irgend möglich. Dabei sollen in jedem Fall die jeweiligen Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und gesetzlichen Betreuer beteiligt werden. Den ambulant betreuten Menschen steht künftig in den jeweiligen Regionen eine Stützpunktbetreuung, die durch die Evangelische Stiftung Alsterdorf gewährleistet wird, zur Verfügung.
„Wir wollen in Hamburg eine Hilfe, die sich an dem individuellen Bedarf der Betroffenen orientiert“, so Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram. „Mit der Zielvereinbarung eröffnen wir den Weg, solche zukunftsweisenden Konzepte in die Tat umzusetzen“.

Für ihre stationären Assistenzangebote wird die Evangelische Stiftung Alsterdorf in den kommenden fünf Jahren ihre Vergütungen um jeweils ca. zwei Prozent pro Jahr zurückführen. Damit leistet die Stiftung ihren Beitrag zur Absicherung der Unterstützungsleistungen aus dem öffentlichen Haushalt. Zugleich kann die Evangelische Stiftung Alsterdorf mit dieser Vereinbarung, die bis zum 30.6.2010 gültig ist, ihre Konzepte und Angebote mit entsprechender Planungssicherheit weiter verfolgen.

Dazu Vorstandsmitglied Wolfgang Kraft: „Auf diese Weise können wir sowohl die Angebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf als auch Arbeitsplätze in diesem Bereich sichern. Wir sind sehr froh über das Vertrauen, das die Stadt Hamburg damit in uns setzt.“

Für Rückfragen der Medien:

Pressestelle der Behörde für Soziales und Familie
Oliver Kleßmann
Tel.: 42863-2889, Fax: 42863-3849
E-Mail: pressestelle@bsf.hamburg.de
Im Internet: www.bsf.hamburg.de

Evangelische Stiftung Alsterdorf
Bereichsleitung Kommunikation
Wolfram Scharenberg
Tel.:  0 40.50 77 35 22, Fax 0 40.50 77 35 82
E-Mail: w.scharenberg@alsterdorf.de

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