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Mitgliedschaft


Wir sind Mitglied im Deutschen Spendenrat

Selbstverpflichtung der Ev. Stiftung Alsterdorf

Selbstverpflichtung der Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrates e.V.

Im Bewußtsein unserer Verantwortung vor unseren Förderern, den von uns Geförderten und der Öffentlichkeit gehen wir hiermit folgende Verpflichtung zur Gestaltung unserer Spendenwerbung ein:

  1. Die Darstellung der Anliegen, zu deren Erfüllung wir Spenden erbitten, erfolgt wahrheitsgemäß und sachgerecht.
  2. Die wahrheitsgemäße Darstellung umfaßt auch unsere eigene Leistungsfähigkeit bei der Erfüllung des Spendenanliegens.
  3. Werbung, die gegen die guten Sitten und anständigen Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.
  4. Wir werden alles unterlassen, was die Würde der Menschen herabsetzt, insbesondere derjenigen, denen Hilfe gewährt werden soll.
  5. Wir verpflichten uns zu lauterem, auf Vergleiche verzichtenden Wettbewerb.
  6. Wir werden Namen und Symbole von Mitbewerbern nicht imitieren oder verwenden.
  7. Wir werden keine unbestellten Waren gegen Rechnung verschicken.
  8. Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken oder Vergünstigungen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind. Wir räumen Mitgliedern eine angemessene Frist zum Rücktritt ein.
  9. Wir werden Sammlungen und Werbemaßnahmen so gestalten, daß aus diesen weder eine Belästigung oder Nötigung entsteht noch die freie Entscheidung zur Spende oder Mitgliedschaft beeinträchtigt wird.
  10. Wir verpflichten uns, allgemein zugängliche Sperrlisten und Richtlinien zum Verbraucherschutz zu beachten.
  11. Wir verwenden die uns anvertrauten Spendenmittel sparsam und unter strikter Beachtung der Zweckbindung.
  12. Über die Bestimmungen der Datenschutzgesetze hinaus verpflichten wir uns, den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen zu unterlassen.
  13. Wir verpflichten uns zur ordnungsgemäßen Buchführung und Berichterstattung.
    Die Prüfung unserer Buchführung, unseres Jahresabschlusses und Lageberichtes, unserer Einnahmen-/Ausgabenrechnung erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinien des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IdW) e.V.
    Der Abschlußprüfer hat die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung, soweit sie die Rechnungslegung betrifft, entsprechend zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten.
  14. Spätestens bis zum 30.09 des Folgejahres stellen wir einen für die Öffentlichkeit bestimmten Bericht fertig, der zumindest folgende
    Bestandteile enthält:
    - Jahresabschluß bzw. Einnahmen-/Ausgabenrechnung, Lagebericht und Bestätigungsvermerk gem. den in der Verlautbarung des IdW (siehe Nr. 13) angegebenen Größenklassen unter Berücksichtigung der Leitlinien für die Buchhaltung spendensammelnder Organisationen des Deutschen Spendenrates e.V. vom 08.06.1999
    - Erläuterung der wesentlichen Aufwands- und Ertragsarten, u. a. der Personalkosten und der Aufwandsentschädigungen
    - Erläuterung von Bereichen, in denen Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen gezahlt werden
    - Erläuterung der Behandlung von projektgebundenen Spenden
    - Hinweis darauf, daß Spenden an andere Organisationen weitergeleitet werden und deren Höhe
    - Wortlaut der Selbstverpflichtungserklärung
    - Auf den Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers kann verzichtet werden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung gemäß Ziff. 4 der Beitragsordnung die Summe von 250.000,00 EUR im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht überstiegen hat.
    Wir sind bereit, den Bericht auf Anforderung gegen Erstattung der Selbstkosten an jedermann zu verschicken und unsere Förderer mindestens einmal jährlich auf dieses Angebot hinzuweisen.
  15. Diese Selbstverpflichtung ist gültig ab dem 21. Oktober 1993 und gilt für den Finanzausweis für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1993 beginnen.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 29.04.2004