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Institutionelle Hilfe versus persönliche Assistenz

Wolfgang KraftWolfgang F. Kraft
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Evangelische Stiftung Alsterdorf

 

 

 

Institutionelle Hilfe versus persönliche Assistenz

(Vortrag auf der Fachtagung "Die Reha - Wohnen und Freizeit", Berlin, 15. Juni 2001)

Wie ist in der Behindertenhilfe Betreuungsarbeit zeitgerecht und modern zu leisten? Diese Frage ist deswegen schwierig zu beantworten, weil wir uns zur Zeit in einem tiefgreifenden Wandel befinden. Die Veränderungen betreffen sozialpolitische und gesellschaftliche Prozesse ebenso wie pädagogisch-inhaltliche und ethische Werthaltungen. Wir bewegen uns zwischen zwei Polen: der eine Pol geht von der alten Institution aus, der andere kompromisslos vom Menschen mit Behinderung. Dieses Spannungsfeld nenne ich Kontinuum.

Das Kontinuum wird auf der einen Seite gekennzeichnet durch die totale Institution in der klassischen soziologischen Bedeutung, auf der anderen Seite durch persönliche Assistenzleistungen, die idealtypisch nicht mehr institutionsgebunden sind. Unsere Wirklichkeit und die Entwicklungen in unseren Einrichtungen bilden sich zwischen den idealtypischen Polen ab. Jede unserer Einrichtungen wie auch unser Verständnis der Behindertenhilfe lässt sich auf diesem Kontinuum einordnen. Wie schwierig die Positionierung sein kann, wird daran deutlich, wie wir Menschen mit Behinderungen, die wir betreuen, bezeichnen:

Der Begriff "Insasse" betont die Institution und den Ort, an dem der Betroffene untergebracht ist und seine Versorgungsleistung erhält. Die Bezeichnungen "Pflegling" und "Schutzbefohlene" wurden noch vor nur 20 Jahren gebraucht und finden sich häufig auch in der Literatur. Die Begriffe "Hilfebedürftiger" und "Hilfeempfänger" sind schon aus der neueren Zeit. Auch sie drücken sprachlich ein Gefälle aus, nämlich das Gefälle zwischen dem Helfenden und demjenigen, der Hilfe bedarf. Implizit ist hier keine Partnerschaft auf gleicher Ebene vorgesehen. Heute benutzen wir vielfach den Begriff "Bewohner". Es ist ein funktionalisierter Begriff, der auf die Wohnsituation Bezug nimmt. Viele sind mit diesem Begriff ebenfalls unglücklich, weil er nicht das Spektrum unserer Leistungen widerspiegelt. Sie sprechen dann vom "Nutzer" in dem Glauben, besonders modern zu sein. Der Begriff "Nutzer" gehört aber zur Terminologie der Anstalt. Die öffentlichen Anstalten wie Badeanstalten etc. haben als Pendantbegriff den "Nutzer". Dieser Begriff verstärkt gerade das, was wir nicht meinen, nämlich die Verbindung mit der Form der Anstalt. Oder ist bei dem Begriff "Nutzer" der englische Begriff "User", also der "Benutzer" gemeint, der schlicht Gebrauch macht von einem bestehenden Angebot? In der ganzen Diskussion der Begriffe fällt mir immer wieder auf, dass der Begriff des "Kunden" — der den Menschen mit Behinderung als Kunde bezeichnet — zwar inhaltlich viele Vorteile bietet, aber nicht gewollt wird. Er setzt sich in Veröffentlichungen, in der Fachliteratur oder auch in der internen Sprache von Einrichtungen kaum durch. Dabei ist der Kundenbegriff heute die Bezeichnung, die - zumindest im Marketing - die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden in den Vordergrund stellt: alle Dienstleister und Unternehmen müssen vom Kunden her denken. Was ist so schlimm an diesem Begriff "Kunde"? Vielleicht ist es doch besser, den englischen Begriff "Client" zu verwenden. Dieser wird zwar auch mit "Kunde" übersetzt, erinnert aber mehr an die Kunden von Beratern oder Psychologen. Er ist er etwas offener und lässt mehr Freiraum für Interpretation. Er wird deswegen auch vereinzelt benutzt.

Das Gesetz sieht sogenannte Dienstverträge oder Dienstleistungsverträge vor, und man spricht dort von Dienstleistungsempfängern bzw. in neuerem Schrifttum von "Leistungsempfängern". Der Begriff Leistungsempfänger lässt jede Form von Vertragsverhältnis offen, in dem Leistung gewährt wird bis hin zur Sozialhilfe, ohne stigmatisierend zu sein. Er lässt offen, ob die Leistung aufgrund von Rechtsansprüchen oder freiwillig geschieht. Der Begriff Leistung impliziert Qualität und Professionalität und lässt auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher Welt- und Menschenbilder unterschiedliche Zuordnungen zu.
Der Begriff Leistungsempfänger liegt auf einer partnerschaftlichen Ebene, er lässt aus sich heraus nicht ein Hierarchiegefälle (z.B. zwischen den Helfenden und Bedürftigen) zu.
Noch besser erscheint mir der Begriff "Leistungsberechtigter". Er vermeidet das passive Moment des Empfangens und stellt auf Rechtsansprüche ab..
Dieses semantische Problem zeigt, dass Sprache nie zufällig ist. Die eigene Positionierung auf dem Kontinuum wird sich immer auch in der Sprache ausdrücken. Die augenblickliche Begriffsverwirrung ist auch ein Zeichen von Unsicherheit, die die enormen Veränderungen mit unterschiedlichen Veränderungsgeschwindigkeiten bei allen Anbietern mit sich bringen.
Diese Unsicherheit bildet sich auch ab, wenn man die eigene Positionierung auf dem Kontinuum zwischen totaler Institution und persönlicher Assistenz bestimmen möchte. Unsere Leistungsangebote sind heute innerhalb dieser Bandbreite angeordnet.
Hinter der institutionellen Hilfe verbirgt sich noch allzu häufig eine Hilfestellung, die nach den Wirkungsmechanismen einer totalen Institution erfolgt und nahezu ausschließlich nach den Gesetzen dieser Institution erbracht wird.
Der Gesprächskreis "Orte zum Leben" nimmt zur institutionellen Hilfe wie folgt Stellung: Nach wie vor werden traditionelle Einrichtungen kritisiert, weil sie in Gefahr seien, als totale Institution durch eine zentrale Entscheidungshierarchie, durch eine allumfassende Versorgung und durch eine Kontrolle, die alle Lebensbereiche durchdringt, Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderungen zu isolieren und zu entmündigen.
Ich will deshalb die institutionelle Hilfe kurz mit dem Begriff der totalen Institution, so wie ihn Erving Goffman geprägt hat, konfrontieren. Institutionell ist danach eine Leistung in ihrer idealtypischen Form, wenn sie folgenden vier Goffman´schen Kriterien entspricht:

1. "Alle Angelegenheiten des Lebens finden an ein und derselben Stelle statt unter ein und derselben Autorität".

Hier ist es leicht zu überprüfen, ob die Hilfeleistung die Voraussetzungen für eine Institution erfüllt, nämlich durch einfache Fragen:

2. "Die Mitglieder der Institution führen alle Phasen ihrer täglichen Arbeit in einer großen Gruppe von zu Betreuenden aus, wobei allen die gleiche Behandlung zuteil wird und alle die gleiche Tätigkeit gemeinsam verrichten müssen."

Hier lauten die Prüffragen:

3. "Alle Phasen eines Arbeitstages sind exakt geplant, eine geht von einem vorherbestimmten Zeitpunkt in die nächste über und die ganze Folge von Tätigkeiten wird von oben durch ein System expliziter, formaler Regeln durch einen Stab von ‘Funktionären’ vorgeschrieben."

Die in diesem Kontext zu stellenden Prüffragen lauten:

4. "Die verschiedenen Tätigkeiten werden in einem einzigen rationalen Plan vereinigt und dienen dazu, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen."

Hier lauten meine Prüffragen:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Leistungsangebote einer totalen Institution im Interesse der Institution erfolgen und weniger im Interesse oder entsprechend den Bedürfnissen der betreuten Menschen mit Behinderung.
Das andere idealtypische Pendant auf diesem Kontinuum ist die persönliche Assistenz. Dieser liegt eine völlig andere Grundeinstellung zugrunde. Während die der institutionellen Versorgung zugrunde liegende Haltung statisch und wenig kreativ ist, verlangt die persönliche Assistenz vorwiegend reaktionsschnelle Prozessorientierung.
Ich lehne mich im folgenden an die Unterscheidungen von Boban und Hinz  (http:://www.down-syndrom-netzwerk.de/bibliothek/hinz2.html) an.
Idealtypisch lassen sich grundsätzlich zwei verschiedene Definitionsansätze charakterisieren, die mit den Begriffen defektologisch und dialogisch gekennzeichnet werden können und von medizinisch-psychiatrischer Grundlage einerseits und von pädagogisch gesellschaftlicher Grundlage andererseits ausgehen. Dabei entspricht die eine Seite mehr der inhaltlichen Grundhaltung der institutionellen Hilfe, die andere der persönlichen Assistenz.

Die defektologische Haltung sieht geistige Behinderung als Zustand und Eigenschaft, die dialogische als dynamischen Prozess. Wir haben also diagnostisch unveränderbare Zustände auf der einen Seite und Behinderung als dynamischen Austausch zwischen inneren und äußeren Bedingungsfaktoren auf der anderen Seite. Letzteres lässt sich in dem sehr plakativen Satz zusammenfassen: "Man ist nicht behindert, sondern man wird behindert".
Daraus folgt auch eine andere Interpretation typischer Verhaltensweisen von Menschen mit Behinderung. Aus dieser unterschiedlichen Grundhaltung heraus lassen sich idealtypische Gegensatzpaare bilden, die ich schlagwortartig kurz erläutern will:
Die defektologische Haltung orientiert sich an Defiziten, die - wenn möglich - beseitigt werden müssen, während die dialogische Haltung sich an vorhandenen Kompetenzen orientiert und insbesondere die daraus resultierenden Entwicklungsprozesse im Auge hat.
Die dialogische Grundausrichtung geht in der Assistenz behutsam vor und erkennt die Person als primär aktives Subjekt mit hohen Anteilen von Autonomie an. Die defektologische Haltung geht in der Bekämpfung von Problemen autoritär vor und behandelt die Person primär als passives Objekt.
Die dialogische Haltung setzt darauf, dass Personen durch das Umfeld einschließlich Bezugs- und Kontaktpersonen angeregt werden sollen, während die defektologische Haltung auf die Notwendigkeit des Lernens von Spezialisten für "geistig Behinderte" verweist. Der Definition festgesetzter Lernschritte steht daher auch die Offenheit für selbst erfahrene Lernsituationen gegenüber. Die defektologisch orientierte Vorgehensweise setzt auf objektive, diagnostisch gesicherte Maßstäbe, während die dialogische Haltung individuelle Maßstäbe mit individuellen Schritten vertritt.
Der defektologischen Haltung liegt eine immanente Theorie der Andersartigkeit von Menschen mit geistiger Behinderung zugrunde, die u.a. auch lebenslangen Schutz und die Einrichtung separater Systeme begründet. Die dialogische Haltung favorisiert demgegenüber eine dialektische Sichtweise von gleichzeitiger Gleichheit und Verschiedenheit aller Menschen, die Gemeinsamkeit für selbstverständlich und Aussonderung für begründungspflichtig hält.
Bei dieser Gegenüberstellung geht es primär um Haltungen, die tendenziell auf dem Kontinuum ihren Niederschlag finden. Auch hier gibt es verschiedene Positionierungen, die sich im Alltag gut beobachten lassen:
Wenn wir daher von einer Dialektik von Gleichheit und Verschiedenheit ausgehen, werden wir versuchen, integrative, dezentrale Systeme mit einer möglichst großen Einbindung des Gemeinwesens zu installieren bis hin zu einer völligen institutionstunabhängigen Assistenzleistung.
Aus dieser eben beschriebenen Gegenüberstellung ergeben sich für die persönliche Assistenz klare Positionen.
Bevor wir weiter über persönliche Assistenz sprechen, lassen Sie uns einen Blick ins Ausland werfen. Seit dem 01.01.1994 gibt es in Schweden das sogenannte Assistenzgesetz, das ein Recht auf persönliche Assistenz, einschließlich Pflege, auch den sogenannten Schwerst- und Mehrfachbehinderten zusichert. Persönliche Assistenz enthält dort:

Die persönliche Assistenz umfasst also alle Hilfe, die für eine selbstbestimmte Lebensführung im Alltag notwendig ist. Die betroffenen Menschen erhalten über ihre Kommune ein persönliches Budget, das es ihnen ermöglicht, bis zu 24 Stunden täglich persönliche Assistenten einzustellen, die ihnen alle notwendigen Hilfen geben. Den Umfang der Hilfen handeln Vertreter der Sozialbehörden mit den Betroffenen selbst aus. Geistig behinderte Personen können eine selbstausgewählte besondere Vertrauensperson hinzuziehen, die ihre Interessen und Bedürfnisse kennt.
Das persönliche Budget, das aus Steuermitteln aufgebracht wird, wird je nach Hilfebedarf auf ein spezielles Konto gezahlt. Der Nutzer muss nur nachweisen, dass er die Mittel auch für die Bezahlung der Assistenten ausgibt.
Bei der Zumessung der Mittel erfolgen auf der Basis der Selbsteinschätzung entsprechende Gespräche mit den zuständigen Stellen. Die Begutachtung durch einen medizinischen Dienst ist nicht üblich. Eine Konzentrierung von behinderten Menschen in Heimen ist nach diesem Gesetz verboten. Bestehende Einrichtungen müssen aufgelöst werden, denn Forschungsergebnisse haben gezeigt, dass es keine Hilfen in Einrichtungen gibt, die nicht auch zu Hause geleistet werden können.
Der persönlichen Assistenz liegt daher in Schweden ein Autonomiekonzept zugrunde. Menschen mit Behinderungen entscheiden über alle Formen der Unterstützungsleistungen selbst, in eigener Selbstbestimmung und Autonomie.
Dies hat zur Folge, dass Unterstützung nur in dem Umfange zu gewähren ist, wie er gewollt wird, und nicht wie Fachleute ihn einschätzen.
Der Leistungsberechtigte bleibt daher Herr des Verfahrens. Soweit er dies nicht aus eigener Kompetenz tun kann, erhält er hierfür Unterstützung. In erster Linie ist der gesetzliche Betreuer vorgesehen. Es kann allerdings auch eine besondere Form der Assistenz sein, diese Entscheidungsprozesse zu unterstützen.
Persönliche Assistenz muss verbindlich, transparent, evaluierbar — also nachprüfbar sein. Die verbindliche Assistenzplanung ist daher eine unabdingbare Voraussetzung. Sie dient auch als Meßlatte für Qualitätssicherung und Fortschritt.
In Deutschland beschäftigen sich nahezu alle größeren und viele kleine Einrichtungen mit Assistenzstrukturen. Ich nenne als Beispiel das "Handbuch zur Assistenzplanung" , das wir in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf entwickelt haben und das auch über das Internet zu erwerben ist. (http://www.hamburgstadt.de/start.htm Stichwort "Infos" dann "Broschüren"). Mit Hilfe des Handbuches kann die gesamte Assistenzleistung gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung geplant und aufgebaut werden.

Was bedeutet Assistenzplanung?

Auf diesem Kontinuum gibt es selbstverständlich Zwischenstufen, die den Organisationsentwicklungsstand des Leistungserbringers widerspiegeln und gleichzeitig das professionelle Bewusstsein der Mitarbeiter in Bezug auf die Leistungserbringung wiedergeben. Ziel der Evangelischen Stiftung Alsterdorf ist es, die Assistenzleistung möglichst umfangreich umzusetzen.Das aus meiner Sicht modernste und interessensgerechte Paradigma ist das, was mit dem heutigen Schlagwort Community Care umschrieben wird.
Darunter wird unterschiedliches verstanden. Auf diese Diskussion möchte ich hier nicht eingehen. Ich möchte Ihnen mein Verständnis und damit das Verständnis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf zu Community Care in wenigen Sätzen erläutern:

Dies bedeutet:

Von den Mitarbeitern ist daher eine Veränderung ihrer beruflichen Professionalität ebenso gefordert wie mentale Veränderungsprozesse. Die möchte ich schlagwortartig skizzieren:

So kurz dargestellt lösen solchen Formen von Veränderungen mehr Fragen aus als sie beantworten können. Die Fragen gipfeln in der Regel pointiert in folgenden Fragestellungen:

Bei der Beantwortung dieser Fragen ist nicht nur Professionalität gefragt. Hier ist auch gefragt, inwieweit sich der Mitarbeiter mit den genannten Paradigmen identifiziert, insbesondere im Hinblick auf die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft.

Auch hier gibt es viele Prüffragen. Ich möchte dies am Beispiel der Wohnsituation eines relativ schwer behinderten Menschen deutlich machen:

Die persönliche Assistenz wird heute vielfach unter dem Begriff des Arbeitgebermodells diskutiert. Das bedeutet, dass die Leistungsempfänger gleichsam wie ein Arbeitgeber Assistenten beschäftigen. Die behinderten Arbeitgeber vergüten ihr Personal mit einem Bruttolohn in Anlehnung an BAT und stellen sicher, dass Lohnsteuer und Sozialversicherung rechtmäßig abgeführt werden. Damit organisieren Menschen mit Behinderungen ihren Hilfebedarf eigenverantwortlich selbst und werden in der Organisation dort unterstützt, wo ihnen das Wissen und die Erfahrung fehlen, wie z.B. in den gesetzlichen Anforderungen an Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherung, Arbeitszeitgesetze etc. . Damit möchte man sicherstellen, daß überall dort, wo Menschen mit Behinderung auf persönliche Pflege und in der Unterstützung der Alltagsbewältigung auf personelle Hilfe angewiesen sind, eine Unterstützung erfolgt, die auf deren Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten ist. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für eine selbstbestimmte Lebensführung von assistenzbedürftigen Menschen. Im einzelnen bedeutet das, dass assistenzbedürftige Menschen selbst darüber bestimmen

Inhaltlich müssen die Hilfen nach Umfang und Qualität so bereit gestellt werden, dass das Leben der assistenzbedürftigen Menschen nicht ständig um ihre Beeinträchtigung kreist, sondern genauso wie bei nichtbeeinträchtigten Menschen die Verfolgung eigener Ziele und Interessen im Vordergrund steht. (Quelle: Lange Nacht, Deutschland-Radio, Zentrum für selbstbestimmtes Leben, Köln).
Diese Unterstützungsleistungen müssen teilweise mit hohem Aufwand organisiert werden. Neue Funktionen werden geschaffen. Sie kennen alle die Begriffe wie z.B. Care-Management oder Case-Management. Definiere ich mich als Manager, der im Sinne von Care-Management Fürsorge, eben Dienstleistungen, organisiert, oder bin ich im Falle eines Case-Managers zuständig dafür, dass der Mensch mit Behinderung alle Dienst- und Sachleistungen, die er gern haben möchte, in Natura bekommt mit dem Ziel, die Bezugsdauer der Leistungen oder einzelner Leistungsbereiche durch Reha-Maßnahmen zu verkürzen?
Oder aber bin ich eine Art Gate-Manager? Was heißt dies? Meine Aufgabe ist es nicht mehr, für die inhaltlichen Leistungen ausschließlich zur Verfügung zu stehen, sondern meine Leistung ist es primär, dem Menschen mit Behinderung den Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen. Dies bedeutet dann auch für die Organisation, dass nicht alle Leistungen durch die Organisation selbst erbracht werden müssen. Sondern ich erarbeite mit dem Menschen mit Behinderung die Zugänge zu den Leistungsangeboten der Gesellschaft, die bestehen und die nicht nur dem Menschen mit Behinderung, sondern allen Menschen zugänglich sind. Dies kann dann im Einzelfall auch bedeuten, dass der Mensch mit Behinderung in eine andere Tagesförderstätte geht und nicht in die der ihn betreuenden Organisation, dass er Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der eigenen Einrichtung annimmt, dass er Fortbildung nicht in der Erwachsenenabteilung der eigenen Einrichtung macht, sondern die Volkshochschule besucht. Dies kann auch bedeuten, dass Mitarbeitende dem Menschen mit Behinderung helfen, Begleitung z.B. ins Kino oder zu Disco-Veranstaltungen zu organisieren, und es nicht selbst machen. Das heißt, das soziale Netzwerk des Menschen mit Behinderung wird miteinbezogen.


Der Begriff des Gate-Managers im Sinne der Öffnung von Zugängen an gesellschaftlichen Angeboten ist daher für mich heute der Leitbegriff, den es zu erreichen gilt.
Die persönliche Assistenz bietet langfristig die einzige Chance, Menschen mit Behinderung zu einem Leben zu verhelfen, dass sie selbst als sinnvoll, lebenswert und selbstbestimmt erleben. Ich freue mich deswegen, dass das Thema "Institutionelle Hilfe versus persönliche Assistenz" breit diskutiert wird. Diese Diskussion dient der Vergangenheitsbewältigung und beinhaltet auch viele Öffnungen, Optionen und Visionen für die Zukunft
Bewusst gehe ich nicht auf die Restriktionen ein, denen in der Behindertenhilfe alle unterworfen sind, auf Pflegesätze, Kostenträger, Umsetzung des § 93 etc. - doch auch diese Aspekte spielen eine große Rolle. Oft unterliegen die Kostenträger dem verheerenden Irrtum, dass institutionelle Hilfe gleichsam stationär und persönliche Assistenz gleichsam als ambulante Betreuung zu sehen ist. Die Unterscheidung zwischen stationär und ambulant ist heute nicht zielführend und interesseleitend. Aber bis die Kostenträger dieses erkannt und begriffen haben, wird es noch ein weiter Weg sein.
Auf dem Kontinuum zwischen institutioneller Hilfe und persönlicher Assistenz gibt es viele zu klärende Fragen und Problemstellungen, und es wird ein weiter Weg sein, diese Veränderungen zu bewirken.
Die Evangelische Stiftung Alsterdorf hat klare sozialpolitische Vorstellungen, wie das Leben von Menschen mit Behinderung in Zukunft in Deutschland aussehen könnte. Dabei ist die Auflösung der totalen Institution ebenso Ziel dieses Konzeptes wie die eindeutige Ausrichtung an den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen mit Behinderungen und ihren Selbstbestimmungsrechten. Wir haben dies in einigen Thesen zusammengefasst, die im Lichte des § 93 BSHG und dessen Umsetzungsproblematik zu sehen sind. Hierbei handelt es sich heute noch um eine Vision, da die gesetzlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung nicht vollumfänglich gegeben sind.

Alsterdorfer Modell

These 1: Es darf keinen Unterschied geben zwischen stationären und ambulanten Betreuungsstrukturen.

Dies bedeutet, dass jeder Mensch mit Behinderungen die Form der Assistenz erhält, die er benötigt, und zwar dort, wo er sie empfangen will.

These 2: Es geht um Inklusion und nicht um Integration.

Dies bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie jeder andere Bürger unserer Gesellschaft auch. Auf dieser Basis ist die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewollt und zu gewährleisten.
Für die Umsetzung des § 93 BSHG bedeutet dies insbesondere:

  1. Der Investitionsbetrag bemisst sich nach den Kriterien des Wohngeldes.
    Nur auf diese Weise ist eine echte Wahlmöglichkeit des Wohnortes und der Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen gewährleistet.
  2. Die Grundpauschalen werden nach den Kriterien der Sozialhilfe als Hilfen zum Lebensunterhalt ermittelt.
    Diese Hilfen stehen Menschen mit Behinderungen als persönliches Budget zur freien Verfügung.
  3. Maßnahmenpauschalen stellen Kompensationspauschalen dar, die als zweckgebundenes persönliches Budget gewährt werden.

Menschen mit Behinderungen erhalten nur dort einen Ausgleich und Assistenz, wo sie auf Grund ihrer Behinderungen ihre Rechte nicht allein ausüben oder ihre Pflichten nicht allein wahrnehmen können, und zwar in allen Lebensbereichen.

These 3: Für die Entwicklung von Angeboten sowie für den Kauf und Verkauf von Assistenz- und Serviceleistungen ist ein freier Markt erforderlich.

Dies bedeutet, dass für Menschen mit Behinderungen kein neuer oder gesonderter Markt geschaffen werden darf. Vielmehr nehmen sie an unserer sozialen Marktwirtschaft teil wie jedes andere Mitglied unserer Gesellschaft auch.

These 4: Zur selbstbestimmten Teilhabe an der Gesellschaft gehören gleichberechtigt neben Assistenz in der allgemeinen Lebensführung auch Bildung und Arbeit.

Dies bedeutet, dass Bildung und Arbeit kein Additivum zur allgemeinen Lebensführung darstellen. Bildung und Arbeit sind notwendige Bestandteile des menschlichen Entwicklungs- und Lebensbedürfnisses.

Die Behindertenhilfe ist heute vor Veränderungsprozesse gestellt, die sie aus meiner Sicht in ihrer bisherigen Geschichte noch nie bewältigen musste. Vor dieser Herausforderung stehen wir alle in unterschiedlichen Verantwortungen.

Für die Mitarbeiter wird es daher wichtig sein, sich bezüglich ihres Selbstverständnisses auf dem Kontinuum zu positionieren und anzuerkennen, dass wir in einem fulminanten Veränderungsprozess begriffen sind, der alle Facetten ihres bisherigen beruflichen Tätigkeit berührt. Für die Einrichtungsleiter wird es wichtig sein, deutlich zu machen, wo sie die Einrichtung langfristig positionieren wollen und welches die Leitkriterien zukünftiger inhaltlicher Arbeit sein werden.