Ev. Stiftung Alsterdorf lockert Kirchenzugehörigkeit
Inklusion von Mitarbeitenden aller Glaubensrichtungen angestrebt

- Erstes diakonisches Unternehmen setzt auf Wegfall von Beschäftigungshürden für kirchenferne Mitarbeitende
- Inklusion von Mitarbeitenden aller Glaubensrichtungen angestrebt
- Entscheidung als Grundlage für die Weiterentwicklung der christlich-diakonischen Unternehmensidentität
Hamburg, 29. Juni 2015. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf hebt als größter diakonischer Dienstgeber in Norddeutschland die formale Kirchenzugehörigkeit für Mitarbeitende auf. Konfessionelle Orientierung wird Teil unternehmerischer Verantwortung und gilt nicht mehr als individuelle Eintrittsbedingung. Der soziale Dienstleister setzt auf Inklusion von Arbeitskräften mit unterschiedlichen Überzeugungen und auf eine zukunftsorientierte Personalentwicklung.
Mit der Aufhebung der sogenannten ACK-Klausel (setzt die Mitgliedschaft von Mitarbeitende in einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehörenden Institution voraus) setzt die Evangelische Stiftung Alsterdorf (ESA) den Weg zur Inklusion auf arbeitsrechtlicher Ebene fort. »Wir erbringen Dienstleistungen für Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen mit dem Ziel der vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe. Das besagt unser Leitbild. Entsprechend gilt dies auch für unsere MitarbeiterInnen, gleich welche Überzeugungen sie vertreten«, begründet der Vorstandsvorsitzende der Evangelischen Stiftung Alsterdorf, Professor Hanns-Stephan Haas die Entscheidung. »Darüber hinaus stärkt der Schritt die Etablierung der ESA auf einem enger werdenden Personalmarkt«, ergänzt Haas.
Als rechtlich selbständiges Unternehmen ist die Evangelische Stiftung Alsterdorf Mitglied im Diakonischen Werk. Dort diskutiert man derzeit ebenfalls die fehlende formale Kirchenzugehörigkeit von MitarbeiterInnen diakonischer Unternehmen, die zurzeit nur mit Ausnahmeregelungen arbeiten. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf erweitert diese Öffnungsklauseln nun neben neuen auch für bestehende MitarbeiterInnen. Sie unterzeichnen eine Erklärung, in der sie bestätigen, nach den christlichen Werteprinzipen der Stiftung zu arbeiten. »Wir unterstützen weiterhin die freiwillige Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche in unserer Belegschaft, sie ist aber keine Zugangsvoraussetzung mehr«, so Haas.
Mit diesem Schritt verbindet die ESA die Stärkung und Weiterentwicklung eines modernen christlichen Unternehmensleitbildes. So verpflichten sich MitarbeiterInnen in Zukunft bewusst, nach den Prinzipien der Stiftung zu arbeiten. »Wir stärken dadurch unsere Werte, denn der Leitgedanke christlicher Verantwortung wird dadurch in Zukunft eine noch stärkere Rolle in unserem unternehmerischen Handeln spielen, unabhängig von formaler Mitgliedschaft«, unterstreicht Haas.
Sweelin Heuss
Bereichsleiterin Unternehmenskommunikation
Telefon 0 40.50 77 3045
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