Die Evangelische Stiftung Alsterdorf ist eine eigenständige Stiftung privaten Rechts. Sie wird geleitet von einem fünfköpfigen, hauptamtlichen Vorstand. Er wird eingesetzt und kontrolliert vom Stiftungsrat der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. Dieser agiert ehrenamtlich. Geschäftsführender Ausschuss dieses Kontrollorgans ist der Hauptausschuss.
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, wesentliche Informationen über die Evangelische Stiftung Alsterdorf der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
Grundsatzerklärung nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Die Evangelische Stiftung Alsterdorf ist mit ihren Tochtergesellschaften in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ein christlich-diakonischer, sozialer und weltoffener Verbund von Dienstleistungsunternehmen. Gemeinsam setzen wir uns für eine inklusive Gesellschaft ein. Menschen sollen dabei unterstützt werden, möglichst selbstbestimmt und selbstständig zu leben. Die Wahrung ihrer Rechte, Lebenschancen und -grundlagen stehen dabei immer im Fokus.
Aus unserem christlichen Verständnis der Menschenwürde und Verantwortung für die Schöpfung begrüßen wir den mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bezweckten Schutz der Menschenrechte und der Umwelt. Wir verpflichten uns, in unserem Geschäftsbereich und entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in unserer Grundsatzerklärung.
Verhaltenskodex für Geschäftspartner*innen
Das unternehmerische Handeln der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (ESA) richtet sich nach den Grundsätzen von Ethik, Integrität und Gesetzestreue. Die Grundsätze des ökologischen und sozialen Verhaltens sind Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Das erwarten wir auch von unseren Geschäftspartner*innen. Deshalb gilt für die Zusammenarbeit ein Verhaltenskodex mit klar formulierten Standards und Regelungen.
Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen unsere Regeln und Standards können sich Mitarbeiter*innen, aber auch Externe, an eine Meldestelle wenden. Im Leitfaden und in der Anlage finden Sie weitere Informationen dazu.