Transparenz

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Evangelische Stiftung Alsterdorf
Alsterdorfer Markt 4
22297 Hamburg

Gründungsjahr: 1863

Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Satzung herunterladen
Allgemeine Angaben zu den Zielen

Angaben zur Steuerbegünstigung

Wir sind nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord vom 02. Januar 2024, Steuernummer 17/409/00559, als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.

Freistellungsbescheid herunterladen

Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Hier finden Sie die Organe unserer Stiftung.

Tätigkeitsbericht

Wir arbeiten konstant an einer Vielzahl von Themen. Einen aktuellen Überblick finden Sie in unserem Jahresbericht 2023.

Personalstruktur

  • Mitarbeitende der Evangelischen Stiftung Alsterdorf*: 6.928
  • In Vollzeitäquivalenten: 4.389
  • Honorarkräfte: 195

*Jahresdurchschnittswert 2023, alle Beschäftigten inkl. Praktikant*innen und Auszubildende

Angaben zur Mittelherkunft und -verwendung

Wirtschaftsbericht 2023 herunterladen

Bilanz 2023 herunterladen

Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 ist die Evangelische Stiftung Alsterdorf an den folgenden Gesellschaften beteiligt.

Schaubild herunterladen

Spenden werden für den gesamten Stiftungsverbund zentral in der Stiftung, Teilbereich Spenden vereinnahmt. Teile der eingeworbenen Spenden werden an die im Stiftungsverbund vorhandenen Tochtergesellschaften zur Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke weitergeleitet.

Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Die Evangelische Stiftung Alsterdorf erhält von der Hamburger Schulbehörde jährliche Zahlungen, die mehr als 10 % der Gesamteinnahmen ausmachen. Darüber hinaus gab es in 2021 keine juristischen und keine natürlichen Personen, deren jährliche Zuwendungen mehr als zehn Prozent der Jahreseinnahmen betrug.