9 Missverständnisse über Spenden

Zwei Menschen schauen zusammen auf ein Tablet. Sie suchen sich eine Wegbeschreibung raus.

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe, Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilnahme. Viele Leistungen werden in Deutschland über gesetzliche Sozialleistungen finanziert – etwa durch die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Dennoch bleiben zahlreiche wichtige Angebote ungedeckt: inklusive Freizeitprojekte, digitale Teilhabe, Unterstützte Kommunikation oder zusätzliche kulturelle und sportliche Angebote sind häufig auf Spenden angewiesen.

Die Evangelische Stiftung Alsterdorf begleitet seit über 160 Jahren Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf in Hamburg und Norddeutschland. Rund um das Thema Spenden entstehen dabei immer wieder Fragen und Missverständnisse. Die häufigsten neun davon beantworten wir hier.

Stand: Mai 2026

Irrtum 1: Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden vollständig staatlich finanziert

Das stimmt nicht.

Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX finanzieren vor allem gesetzlich definierte Regelleistungen – zum Beispiel Assistenzleistungen, Wohnen oder bestimmte Unterstützungsangebote im Alltag. Viele Projekte, die soziale Teilhabe und Selbstbestimmung darüber hinaus fördern, sind durch diese Regelfinanzierung nicht abgedeckt.

Bei der Evangelischen Stiftung Alsterdorf werden deshalb Projekte wie die Sportlots*innen (inklusive Sportbegleitung in Hamburg), die Leihbibliothek Unterstützte Kommunikation oder kreative Teilhabeangebote der Künstlergruppe  barner16 in Hamburg-Altona auch durch Spenden ermöglicht. Ohne private Unterstützung, Förderungen durch Stiftungen oder Unternehmen könnten viele dieser Angebote nicht dauerhaft bestehen.

Dazu zählen typischerweise:

  • inklusive Sportangebote
  • kulturelle Projekte
  • digitale Teilhabe
  • Unterstützte Kommunikation
  • innovative Modellprojekte
  • individuelle technische Hilfsmittel

Weiterführende Informationen: Hamburger Trägerbudget-Modell | Aktuelle Spendenprojekte

Irrtum 2: Die Evangelische Stiftung Alsterdorf finanziert sich über Kirchensteuern

Nein.

Die Evangelische Stiftung Alsterdorf erhält keine Kirchensteuern. Sie ist zwar eine evangelische Stiftung, wirtschaftlich aber vollständig eigenständig organisiert und muss sich selbst tragen.

Die Finanzierung erfolgt überwiegend über Leistungsentgelte sozialer Kostenträger, öffentliche Refinanzierungen, Eigenmittel, Projektförderungen und Spenden. Spenden werden insbesondere dort benötigt, wo innovative oder zusätzliche Angebote entstehen, die nicht Bestandteil gesetzlicher Regelfinanzierungen sind – also für neue inklusive Projekte, technische Hilfsmittel, Freizeit- und Kulturangebote oder individuelle Unterstützungsmaßnahmen.

Weiterführende Informationen: Über uns | Verantwortung und Verpflichtungen

Irrtum 3: Kleine Spenden bewirken nichts

Doch – auch kleine Beträge haben konkrete Wirkung.

Mit 10 Euro lassen sich Bildkarten oder Informationsmaterialien für die Unterstützte Kommunikation anschaffen – Hilfsmittel, die Menschen ohne oder mit eingeschränkter Lautsprache helfen, sich zu verständigen. Mit 20 Euro können Sportmaterialien wie neue Tischtennisschläger für einen inklusiven Kurs finanziert werden. Mit 30 Euro tragen Sie dazu bei, eine Sportstunde der Sportlots*innen in Hamburg – inklusive Kursleitung und Materialien für bis zu 15 Teilnehmende – zu ermöglichen.

Regelmäßige kleinere Spenden (Dauerspenden) sind für soziale Organisationen besonders wertvoll, weil sie Planungssicherheit schaffen und Angebote langfristig sichern – unabhängig von einzelnen Großspenden. Viele kleinere Beiträge zusammen ermöglichen außerdem größere Anschaffungen, etwa Sprachcomputer für die Leihbibliothek Unterstützte Kommunikation oder auch barrierefreie Sportgeräte.

Weiterführende Informationen: Jetzt spenden | Themenfonds für Inklusion

Irrtum 4: Spenden für Inklusion sind nicht steuerlich absetzbar

Falsch.

Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen können in Deutschland bis zu einem Betrag von 20 Prozent der Gesamteinkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf ist als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt und langjähriges Mitglied im Deutschen Spendenrat.

Für Spenden bis 300 Euro genügt gegenüber dem Finanzamt in der Regel bereits ein Kontoauszug oder Zahlungsnachweis. Für Spenden ab 50 Euro stellt die Evangelische Stiftung Alsterdorf automatisch eine offizielle Spendenbescheinigung per Post aus – in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Spendeneingang, spätestens jedoch im Februar des Folgejahres, wenn die Jahresspendenbescheinigungen versendet werden. Bei Dauerspenden etwa erhalten Spendende einmal jährlich eine Zuwendungsbestätigung für den gesamten Jahresbetrag.

Weiterführende Informationen: Häufige Fragen zu Spenden

Irrtum 5: Ich habe keine Kontrolle darüber, wohin meine Spende fließt

Doch.

Bei der Evangelischen Stiftung Alsterdorf können Spendende gezielt auswählen, welchen Bereich sie unterstützen möchten. Möglich sind projektbezogene Spenden für konkrete laufende Projekte sowie teilzweckgebundene Spenden über einen der fünf Themenfonds für Inklusion – etwa für Bildung und Teilhabe, Gesundheit, inklusive Freizeitangebote, Sport oder Kunst und Kultur.

Nicht zweckgebundene, freie Spenden ermöglichen auch schnelle Hilfe dort, wo Menschen mit Behinderung kurzfristig besonderen Unterstützungsbedarf haben, etwa wenn wichtige Maschinen und Hilfsgeräte defekt sind. Transparente Organisationen wie die Evangelische Stiftung Alsterdorf veröffentlichen außerdem regelmäßig Spendenberichte, Jahresberichte und Informationen zur Mittelverwendung.

Weiterführende Informationen: Themenfonds für Inklusion | Aktuelle Spendenprojekte | Spendenberichte

Irrtum 6: Inklusion ist Aufgabe des Staates – dafür muss niemand spenden

Inklusion ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe.

Der Staat finanziert über die Eingliederungshilfe nach SGB IX grundlegende gesetzliche Leistungen. Viele zusätzliche Angebote entstehen jedoch erst durch zivilgesellschaftliches Engagement, gemeinnützige Organisationen und private Unterstützung. Das gilt besonders für niedrigschwellige Freizeitangebote, zusätzliche Kommunikationshilfen, innovative Modellprojekte, inklusive Kulturarbeit und individuelle Teilhabeangebote, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.

Gerade innovative, barrierefreie Projekte werden häufig zunächst über Spenden oder Fördermittel aufgebaut und gehen später erfolgreich in die Regelfinanzierung über. Ohne private Unterstützung wären neue Angebote vielfach nicht möglich.

Irrtum 7: Nur Geldspenden helfen

Nein.

Geldspenden sind besonders flexibel einsetzbar, weil die Organisation selbst entscheiden kann, wo der Bedarf am größten ist. Darüber hinaus unterstützen viele Menschen soziale Organisationen auch durch ehrenamtliches Engagement, also Zeitspenden oder mit eigenen Fundraising-Aktionen, mittels Unternehmenskooperationen oder Nachlassspenden. Bei der Evangelischen Stiftung Alsterdorf spielt ehrenamtliche Unterstützung besonders im Bereich sozialer Teilhabe und Begegnung eine wichtige Rolle – etwa wenn Begleitpersonen bei inklusiven Freizeitaktivitäten oder als Unterstützung bei kulturellen Veranstaltungen dabei sind.

Weiterführende Informationen: Ehrenamt und Zeitspenden | Alle Unterstützungsmöglichkeiten

Irrtum 8: Dauerspenden sind schwer kündbar

Nein.

Bei der Evangelischen Stiftung Alsterdorf können Dauerspenden jederzeit – ohne Fristen, ohne Mindestlaufzeit – per E-Mail an E-Mail anzeigen oder telefonisch unter 040 5077 3212 (Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr) beendet oder angepasst werden. Es gibt keine Vertragsbindung, wie man sie etwa von Telefon- oder Zeitungsabonnements kennt.

Dauerspenden sind für soziale Organisationen dennoch besonders wertvoll: Sie schaffen langfristige Planungssicherheit, reduzieren den Verwaltungsaufwand für die Gewinnung neuer Spenden und ermöglichen es, Projekte stabiler und unabhängig von kurzfristigen Schwankungen zu finanzieren. Das bedeutet: Bei einer Dauerspende kommt mehr Geld direkt bei den Projekten an.

Weiterführende Informationen: Dauerspende einrichten

Irrtum 9: Seriöse Spendenorganisationen erkennt man nicht

Doch – es gibt klare, nachprüfbare Merkmale.

Seriöse gemeinnützige Organisationen sind durch das zuständige Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, veröffentlichen transparente Jahres- und Spendenberichte, legen ihre Mittelverwendung offen und stellen sich unabhängigen Prüfungen. Viele sind freiwillig Mitglied in anerkannten Initiativen, die zusätzliche Transparenzstandards verpflichtend machen.

Die Evangelische Stiftung Alsterdorf ist langjähriges Mitglied im Deutschen Spendenrat und hat sich freiwillig der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Sie veröffentlicht jährlich einen Spendenbericht mit Angaben zur Mittelverwendung und unterliegt der regelmäßigen Prüfung durch die zuständigen Hamburger Finanzbehörden. Diese Verpflichtungen sind keine Marketingaussagen, sondern nachprüfbare Fakten.

Weiterführende Informationen: Transparenz und Verpflichtungen | Spendenberichte | Initiative Transparente Zivilgesellschaft | Deutscher Spendenrat 

Häufige Fragen zu Spenden für Menschen mit Behinderung

Warum brauchen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Spenden?

Weil gesetzliche Leistungen nach dem SGB IX häufig nur die grundlegende Versorgung abdecken. Zusätzliche Angebote für Teilhabe, Freizeit, Kultur oder innovative Projekte – wie die Sportlots*innen oder die barner16 in Hamburg – sind auf Spenden angewiesen, um dauerhaft bestehen zu können.

Was bedeutet Unterstützte Kommunikation?

Unterstützte Kommunikation umfasst Hilfsmittel und Methoden, die Menschen mit eingeschränkter oder fehlender Lautsprache Kommunikation ermöglichen – zum Beispiel Sprachcomputer, Bildkarten, Symboltafeln oder Gebärden. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf betreibt in Hamburg eine Leihbibliothek für Hilfsmittel der Unterstützten Kommunikation, die über Spenden finanziert wird.

Sind Spenden für Inklusion steuerlich absetzbar?

Ja. Spenden an die Evangelische Stiftung Alsterdorf sind bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte steuerlich absetzbar. Für Beträge bis 300 Euro reicht ein Kontoauszug als Nachweis. Ab 50 Euro stellt die Stiftung automatisch eine offizielle Spendenbescheinigung per Post aus.

Woran erkennt man die Evangelische Stiftung Alsterdorf als seriöse Spendenorganisation?

Die Evangelische Stiftung Alsterdorf ist als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt, Mitglied im Deutschen Spendenrat und hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Sie veröffentlicht jährlich einen Spendenbericht und wird regelmäßig durch die zuständigen Hamburger Finanzbehörden geprüft.

Menschen mit Behinderung unterstützen

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Projekte für Inklusion, Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Hamburg und Norddeutschland.

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