Historischer Tarifabschluss

ESA-Flagge

Der Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA) sowie ver.di und die Kirchengewerkschaft haben sich auf den höchsten Tarifabschluss in der mehr als 45jährigen Geschichte des KTD geeinigt. Für die mehr als 25.000 Arbeitnehmer*innen im Geltungsbereich des KTD heißt das konkret:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte der Abteilungen 1 bis 4 und der Abteilung 6 um 10% zum 1.1.2024 und um weitere 2% zum 1.1.2025
  • Reform der Entgeltordnungen der Abteilungen 1 bis 4 und der Abteilung 6 (Allgemeine Entgeltordnung, Erziehungs- und Sozialdienst, Stationäre und ambulante Pflege, Krankenhäuser) zum 1.1.2025, die in vielen Bereichen zu einer Höhergruppierung von Fachkräften wie Erzieher*innen oder Pflegefachkräften führt (s.u.)
  • Anhebung der Entgelte für Ärzt*innen um 4,8 % zum 1.7.2024 und um weitere 4,0 % zum 1.4.2025
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um €150 zum 1.1.2024 und um weitere €100 zum 1.1.2025
  • Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses zum Deutschland­­-Ticket, sofern sich der Arbeitgeber an einem entsprechenden Angebot des ÖPNV-Anbieters beteiligt

Die Evangelische Stiftung Alsterdorf (ESA) ist mit rund 6.800 Mitarbeiter*innen eines der größten Unternehmen, die den KTD anwenden. „Gute Arbeit soll gut bezahlt werden“, sagt Pastor Uwe Mletzko, Vorstandsvorsitzender der ESA. „Unsere Mitarbeiter*innen setzen sich an den unterschiedlichen Stellen – ob in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung, in unseren Schulen oder Krankenhäusern für eine inklusive, gerechtere Gesellschaft ein. Mit dem außergewöhnlich hohen Tarifabschluss wird dieser Einsatz auch finanziell gewürdigt.“

Irene Hennig, Bereichsleiterin Personal- und Organisationsentwicklung der ESA und Mitglied der Tarifkommission, hat den Tarifabschluss mitverhandelt: „Unser Anliegen ist es, die Rahmenbedingungen unserer Arbeit und damit auch den KTD zukunftsfähig weiterzuentwickeln, um gut im Wettbewerb mit anderen Tarifwerken bestehen zu können. Das ist uns mit diesem Abschluss gelungen.“ Neben der prozentualen Erhöhung wird vor allem die Höhergruppierung bestimmter Berufsgruppen zu einem deutlich höheren Einkommen als heute führen.

Beispiel Erzieherin: Eine Erzieherin in Entgeltgruppe ES7, Stufe 4, profitiert durch die linearen Erhöhungen und die Höhergruppierung zum 1.1.2025 insgesamt von einem Plus von rund 19% über die gesamte Laufzeit.

Beispiel Pflegekraft im Krankenhaus: Wer heute in EK7, Stufe 3 eingruppiert ist, erhält durch die prozentualen Erhöhungen und die Höhergruppierung ein Plus von gut 15% über die gesamte Laufzeit.

Uwe Mletzko: „Die deutliche Steigerung wird für uns als Arbeitgeber ein Kraftakt, da sie derzeit nicht vollständig gegenfinanziert ist. Uns ist es dennoch wichtig, in diesen Zeiten das klare Signal zu senden: Die Arbeit in einem sozialen, gemeinnützigen, diakonischen Unternehmen lohnt sich. Auch finanziell. Diese Verbesserung der Entgelte, verbunden mit weiteren attraktiven Benefits wie dem Arbeitgeberbeitrag zur Betriebsrente der Evangelischen Zusatzversorgungskasse (EZVK) oder dem Zuschuss von 20 Euro monatlich zum Deutschlandticket können sich sehen lassen und unterstreichen unsere Bestrebungen, die für unsere Gesellschaft so wichtige soziale Arbeit attraktiver zu machen.“

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